25.04.2025 · Anhängiges Verfahren · FGO § 52a Abs 3 S 1 · VII R 34/24
Klageerhebung, Elektronische Übermittlung, Elektronische Signatur, Wirksamkeit
Letzte Änderung: 25. April 2025, 16:09 Uhr, Aufgenommen: 25. April 2025, 14:09 Uhr
Einreichung elektronischer Dokumente - Gerichtliche Hinweispflicht bei Nichtbeachtung der Voraussetzungen des § 52a Abs. 3 Satz 1 FGO:
Handelt es sich bei einem Schriftsatz eines Rechtsanwalts ohne qualifizierte elektronische Signatur, der nicht auf einem sicheren Übermittlungsweg bei Gericht eingereicht worden ist, um einen leicht erkennbaren Formfehler, der sofort eine aus der prozessualen Fürsorgepflicht folgende gerichtliche Hinweispflicht auslöst?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VII R 34/24
Normen: FGO § 52a Abs 3 S 1, FGO § 52a Abs 1
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger