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  • 24.07.2026 · Erledigtes Verfahren · FGO § 52a Abs 3 S 1 · VII R 34/24

    Klageerhebung, Elektronische Übermittlung, Elektronische Signatur, Wirksamkeit

    Letzte Änderung: 24. Juli 2026, 10:46 Uhr, Aufgenommen: 25. April 2025, 14:09 Uhr

    Einreichung elektronischer Dokumente - Gerichtliche Hinweispflicht bei Nichtbeachtung der Voraussetzungen des § 52a Abs. 3 Satz 1 FGO:
    Handelt es sich bei einem Schriftsatz eines Rechtsanwalts ohne qualifizierte elektronische Signatur, der nicht auf einem sicheren Übermittlungsweg bei Gericht eingereicht worden ist, um einen leicht erkennbaren Formfehler, der sofort eine aus der prozessualen Fürsorgepflicht folgende gerichtliche Hinweispflicht auslöst?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VII R 34/24

    Vorinstanz: Finanzgericht Hamburg 03.12.2024 4 K 52/23

    Normen: FGO § 52a Abs 3 S 1, FGO § 52a Abs 1

    Erledigt durch: Urteil vom 24.02.2026, Zurückverweisung

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger