25.04.2025 · Anhängiges Verfahren · EStG § 34c Abs 5 · VI R 3/25
Ausland, Drittland, Arbeitnehmer, Entsendung
Letzte Änderung: 25. April 2025, 16:09 Uhr, Aufgenommen: 25. April 2025, 14:09 Uhr
Findet der Auslandstätigkeitserlass vom 31.10.1983 (BStBl I 1983, 470) über das Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit vom 21.06.1999 (BGBl I 2001, 811) eine Anwendung, wenn ein unbeschränkt einkommensteuerpflichtiger Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber in der Schweizerischen Eidgenossenschaft zu einer Baustelle ins Drittland, mit dem es kein Doppelbesteuerungsabkommen gibt, entsandt wird?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VI R 3/25
Normen: EStG § 34c Abs 5
Rechtsmittelführer: Verwaltung