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  • 24.02.2026 · Erledigtes Verfahren · FGO § 65 Abs 2 · X R 20/24

    Klagebegehren, Ausschlussfrist, Steuererklärung, Mitteilung

    Letzte Änderung: 24. Februar 2026, 14:02 Uhr, Aufgenommen: 27. Februar 2025, 12:37 Uhr

    Rechtzeitige Bezeichnung des Klagebegehrens i.S.d. § 65 Abs. 2 FGO durch Übermittlung von Steuererklärungen an das Finanzamt
    Reicht die elektronische Übermittlung der maßgeblichen Steuererklärungen an das zuständige Finanzamt aus, die nach § 65 Abs. 2 Satz 2 FGO gesetzte Ausschlussfrist einzuhalten oder bedarf es für die Wahrung der Frist einer Mitteilung an das Finanzgericht, dass dem Finanzamt die Steuererklärung übermittelt worden ist?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: X R 20/24

    Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht 15.05.2024 9 K 151/23

    Normen: FGO § 65 Abs 2, FGO § 79b Abs 1, FGO § 71

    Erledigt durch: Urteil vom 25.11.2025, unbegründet

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger