24.02.2026 · Erledigtes Verfahren · AO § 193 Abs 1 · VIII R 24/24
Freiberufler, Betriebsprüfungsordnung, Großbetrieb, Außenprüfung
Letzte Änderung: 24. Februar 2026, 14:02 Uhr, Aufgenommen: 23. Januar 2025, 12:25 Uhr
Können bei einer eher mittelgroßen und wirtschaftlich weniger bedeutenden Freiberuflersozietät, die nach der BpO als Großbetrieb eingestuft wird, lückenlose Anschlussprüfungen ohne Angabe von Gründen und ohne jede Beschränkung der Anzahl der Folgeprüfungen angeordnet werden?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VIII R 24/24
Vorinstanz: Finanzgericht München 15.03.2023 1 K 661/21
Normen: AO § 193 Abs 1, BpO § 3, BpO § 4
Erledigt durch: Beschluss vom 25.03.2025 (Erledigung der Hauptsache).
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger