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  • 21.05.2008 · Erledigtes Verfahren · AO § 153 Abs 1 S 1 · VI R 62/06

    Berichtigung, Steuererklärung, Steuerhinterziehung, Festsetzungsverjährung

    Letzte Änderung: 21. Mai 2008, 10:32 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:17 Uhr

    Steuerhinterziehung durch Unterlassen trotz Anzeige an ein unzuständiges FA? Verlängert sich die Festsetzungsfrist auf 10 Jahre, wenn der Steuerpflichtige vom Arbeitgeber erst 1999 über die mögliche Steuerpflicht des ihm in den Jahren 1994 und 1995 zugeflossenen geldwerten Vorteils aus der Ausübung von Aktienoptionen unterrichtet wird und er der sich daraus ergebenden Verpflichtung zur unverzüglichen Anzeige und Richtigstellung seiner ursprünglichen Steuererklärungen nicht nachkommt, sondern lediglich der Arbeitgeber unter Berufung auf § 41c Abs. 4 i.V.m. § 42d Abs. 2 EStG den Sachverhalt dem Betriebsstätten-FA anzeigt und dieses die Berichtigungserklärung nicht rechtzeitig vor Ablauf der Festsetzungsfrist an das Veranlagungs-FA weiterleitet?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VI R 62/06

    Vorinstanz: Finanzgericht München 6.9.2006 1 K 55/06 EFG 2007, 161

    Normen: AO § 153 Abs 1 S 1, AO § 370 Abs 1, AO § 169 Abs 2 S 2, AO § 171 Abs 9

    Erledigt durch: Urteil vom 28.02.2008, Zurückverweisung.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger