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  • 04.09.2026 · Erledigtes Verfahren · EStG § 32 Abs 4 · III R 13/24

    Kindergeld, Rettungssanitäter, Ausbildung, Vollzeiterwerbstätigkeit, Ausbildungsabschnitt

    Letzte Änderung: 4. September 2026, 11:49 Uhr, Aufgenommen: 9. Januar 2025, 13:11 Uhr

    Kindergeld zwischen zwei Ausbildungsabschnitten einer mehraktigen Ausbildung (hier zum Rettungssanitäter ausgebildetes Kind mit dem Berufsziel Notfallsanitäter):
    Besteht für das Kind neben einer Vollzeiterwerbstätigkeit ein Anspruch auf Kindergeld unter dem Aspekt der Bewerbung um einen Ausbildungsplatz (§ 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2c EStG) oder steht dem Anspruch eine abgeschlossene Berufsausbildung (§ 32 Abs. 4 Satz 2 EStG) entgegen?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: III R 13/24

    Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht 25.05.2023 10 K 41/22

    Normen: EStG § 32 Abs 4, EStG § 9 Abs 6 S 2

    Erledigt durch: Urteil vom 18.03.2026, unbegründet

    Rechtsmittelführer: Verwaltung