04.09.2026 · Erledigtes Verfahren · EStG § 32 Abs 4 · III R 13/24
Kindergeld, Rettungssanitäter, Ausbildung, Vollzeiterwerbstätigkeit, Ausbildungsabschnitt
Letzte Änderung: 4. September 2026, 11:49 Uhr, Aufgenommen: 9. Januar 2025, 13:11 Uhr
Kindergeld zwischen zwei Ausbildungsabschnitten einer mehraktigen Ausbildung (hier zum Rettungssanitäter ausgebildetes Kind mit dem Berufsziel Notfallsanitäter):
Besteht für das Kind neben einer Vollzeiterwerbstätigkeit ein Anspruch auf Kindergeld unter dem Aspekt der Bewerbung um einen Ausbildungsplatz (§ 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2c EStG) oder steht dem Anspruch eine abgeschlossene Berufsausbildung (§ 32 Abs. 4 Satz 2 EStG) entgegen?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: III R 13/24
Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht 25.05.2023 10 K 41/22
Normen: EStG § 32 Abs 4, EStG § 9 Abs 6 S 2
Erledigt durch: Urteil vom 18.03.2026, unbegründet
Rechtsmittelführer: Verwaltung