24.08.2009 · Erledigtes Verfahren · UStG 1999 § 4 Nr 1 Buchst b · V R 65/06
Innergemeinschaftliche Lieferung, Kfz-Handel, Gebrauchtwagen, Buchnachweis, Belegnachweis, Nachweis
Letzte Änderung: 24. August 2009, 13:39 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:17 Uhr
1. Liegen die Voraussetzungen für steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen vor, wenn bei Fahrzeugtransporten durch unselbständige Beauftragte der Abnehmer vom Beauftragten keine ordnungsgemäßen Versicherungen i.S. des § 17a Abs. 2 Nr. 4 UStDV (Nachweis der Beförderung) abgegeben wurden?
Müssen die Versicherungen außer der Unterschrift auch die Angabe von Namen und vollständiger Adresse der Abholer enthalten?
2. Sind andere als die in § 17a UStDV aufgeführten Umstände belegmäßig nachzuweisen?
Kommt es bei der Abholung des Liefergegenstands durch einen Beauftragten auf das Vorliegen einer belegmäßig dokumentierten Abholvollmacht an?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: V R 65/06
Vorinstanz: Hessisches Finanzgericht 7.11.2006 6 K 3787/05
Normen: UStG 1999 § 4 Nr 1 Buchst b, UStG 1999 § 6a Abs 1, UStDV § 17a, UStDV § 17c
Erledigt durch: Urteil vom 12.05.2009, Zurückverweisung.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger