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  • 24.08.2009 · Erledigtes Verfahren · UStG 1999 § 4 Nr 1 Buchst b · V R 65/06

    Innergemeinschaftliche Lieferung, Kfz-Handel, Gebrauchtwagen, Buchnachweis, Belegnachweis, Nachweis

    Letzte Änderung: 24. August 2009, 13:39 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:17 Uhr

    1. Liegen die Voraussetzungen für steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen vor, wenn bei Fahrzeugtransporten durch unselbständige Beauftragte der Abnehmer vom Beauftragten keine ordnungsgemäßen Versicherungen i.S. des § 17a Abs. 2 Nr. 4 UStDV (Nachweis der Beförderung) abgegeben wurden?

    Müssen die Versicherungen außer der Unterschrift auch die Angabe von Namen und vollständiger Adresse der Abholer enthalten?

    2. Sind andere als die in § 17a UStDV aufgeführten Umstände belegmäßig nachzuweisen?

    Kommt es bei der Abholung des Liefergegenstands durch einen Beauftragten auf das Vorliegen einer belegmäßig dokumentierten Abholvollmacht an?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: V R 65/06

    Vorinstanz: Hessisches Finanzgericht 7.11.2006 6 K 3787/05

    Normen: UStG 1999 § 4 Nr 1 Buchst b, UStG 1999 § 6a Abs 1, UStDV § 17a, UStDV § 17c

    Erledigt durch: Urteil vom 12.05.2009, Zurückverweisung.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger