Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 22.02.2010 · Erledigtes Verfahren · EStG § 13a · IV R 5/07

    Landwirtschaft

    Letzte Änderung: 22. Februar 2010, 11:46 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:17 Uhr

    Gehört der Gewinn aus der Veräußerung eines ererbten, in der Bilanz als Anlagevermögen ausgewiesenen unter Einhaltung einer Jahresfrist zum Schluss des Geschäftsjahres kündbaren Genossenschaftsanteils an einem Elektrizitätswerk zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft?
    Für die Mitgliedschaft in der Genossenschaft war die Innehabung eines L+F-Betriebes nicht nötig; es genügte die Sitz- oder Wohnsitznahme im Stromversorgungsgebiet. Mit der Mitgliedschaft waren außer der Dividendenausschüttung keine weiteren Vorteile verbunden; insbesondere führte sie nicht zu einem vergünstigten Strombezug.

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IV R 5/07

    Vorinstanz: Finanzgericht Baden-Württemberg 1.12.2006 9 K 58/04

    Normen: EStG § 13a

    Erledigt durch: Urteil vom 23.09.2009, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger