22.02.2010 · Erledigtes Verfahren · EStG § 13a · IV R 5/07
Landwirtschaft
Letzte Änderung: 22. Februar 2010, 11:46 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:17 Uhr
Gehört der Gewinn aus der Veräußerung eines ererbten, in der Bilanz als Anlagevermögen ausgewiesenen unter Einhaltung einer Jahresfrist zum Schluss des Geschäftsjahres kündbaren Genossenschaftsanteils an einem Elektrizitätswerk zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft?
Für die Mitgliedschaft in der Genossenschaft war die Innehabung eines L+F-Betriebes nicht nötig; es genügte die Sitz- oder Wohnsitznahme im Stromversorgungsgebiet. Mit der Mitgliedschaft waren außer der Dividendenaussch üttung keine weiteren Vorteile verbunden; insbesondere führte sie nicht zu einem vergünstigten Strombezug.
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IV R 5/07
Vorinstanz: Finanzgericht Baden-Württemberg 1.12.2006 9 K 58/04
Normen: EStG § 13a
Erledigt durch: Urteil vom 23.09.2009, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger