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  • 25.04.2025 · Erledigtes Verfahren · EStG § 74 Abs 1 · III R 10/24

    Kindergeld, Abzweigung, Unterhaltspflicht

    Letzte Änderung: 25. April 2025, 16:09 Uhr, Aufgenommen: 24. Oktober 2024, 13:37 Uhr

    Abzweigung bei fehlender Bedürftigkeit des Kindes:
    Ist § 74 Abs. 1 Satz 1 und 3 EStG auf den Fall analog anwendbar, in dem zwar keine Unterhaltsleistungen der Eltern an das Kind vorliegen, aber gleichzeitig auch keine Unterhaltspflicht der Eltern besteht, weil das Kind nicht bedürftig ist?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: III R 10/24

    Normen: EStG § 74 Abs 1

    Erledigt durch: Urteil vom 20.02.2025, durcherkannt

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger