21.01.2010 · Erledigtes Verfahren · EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 · IV R 61/06
Betriebsvermögen, Gesamthandsvermögen, Sonderbetriebsvermögen, Entnahme
Letzte Änderung: 21. Januar 2010, 10:09 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:17 Uhr
Sind Gesamthandsvermögensgegenstände, die von der Personengesellschaft genutzt werden, durch Entnahmewillen und Entnahmehandlung aus dem Betriebsvermögen der Gesellschaft entnehmbar?
Liegt bei einer gewerblich tätigen Personengesellschaft notwendiges Sonderbetriebsvermögen I vor, wenn die Gesellschaft die Wirtschaftsgüter nicht mehr eigenbetrieblich, sondern zur Untervermietung nutzt?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IV R 61/06
Vorinstanz: Finanzgericht Münster 12.1.2005 7 K 3328/02 F
Normen: EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 2, EStG § 4 Abs 1
Erledigt durch: Urteil vom 03.09.2009, durcherkannt.
Rechtsmittelführer: Verwaltung