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  • 22.08.2024 · Anhängiges Verfahren · GewStG § 8 Nr 5 · 1 BvL 6/24

    Gewerbesteuer, Ausland, Auslandsdividende, Streubesitz, Verfassung, Ausschüttung, Kapitalgesellschaft

    Letzte Änderung: 22. August 2024, 13:25 Uhr, Aufgenommen: 22. August 2024, 11:25 Uhr

    Es wird eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts darüber eingeholt, ob § 36 Abs. 4 des Gewerbesteuergesetzes i.d.F. des Unternehmenssteuerfortentwicklungsgesetzes vom 20.12.2001 (BGBl I 2001, 3858, BStBl I 2002, 35) auch insoweit gegen die verfassungsrechtlichen Grundsätze des Vertrauensschutzes aus Art. 20 Abs. 3 des Grundgesetzes verstößt, als er § 8 Nr. 5 des Gewerbesteuergesetzes i.d.F. dieses Gesetzes auf Ausschüttungen ausländischer Kapitalgesellschaften für anwendbar erklärt, die von der ausschüttenden Gesellschaft vor dem 12.12.2001 verbindlich beschlossen wurden und die der direkt oder mittelbar über ein inländisches Wertpapier-Sondervermögen mit weniger als 10% an der ausschüttenden Gesellschaft beteiligten Körperschaft vor diesem Zeitpunkt zugeflossen sind.--Normenkontrollverfahren--

    Gericht: Bundesverfassungsgericht

    Aktenzeichen: 1 BvL 6/24

    Normen: GewStG § 8 Nr 5, GewStG § 36 Abs 4, GG Art 20 Abs 3