18.09.2026 · Erledigtes Verfahren · EStG § 19 Abs 2 S 3 · VI R 19/24
Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, Versorgungsausgleich, Versorgungsbezüge, Versorgungsbeginn, Versorgungsfreibetrag, Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag
Letzte Änderung: 18. September 2026, 14:38 Uhr, Aufgenommen: 22. August 2024, 11:25 Uhr
Zur Frage des Versorgungsbeginns für die Ermittlung des Versorgungsfreibetrags und des Zuschlags zum Versorgungsfreibetrag bei Bezug von Versorgungsbezügen vom Dienstherrn des früheren Ehegatten aufgrund einer nachträglich erwirkten gerichtlichen Abänderung des Versorgungsausgleichs nach § 51 Abs. 1 des Versorgungsausgleichsgesetzes.
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VI R 19/24
Vorinstanz: Hessisches Finanzgericht 05.06.2024 4 K 1272/23
Normen: EStG § 19 Abs 2 S 3
Erledigt durch: Urteil vom 24.06.2026, durcherkannt
Rechtsmittelführer: Verwaltung