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  • 09.01.2025 · Erledigtes Verfahren · AO § 129 · VIII R 33/21

    Einlagekonto, Berichtigung, Offenbare Unrichtigkeit

    Letzte Änderung: 9. Januar 2025, 14:12 Uhr, Aufgenommen: 19. Juli 2024, 15:11 Uhr

    Ist die Korrektur eines Steuerbescheids nach § 129 AO ausgeschlossen, wenn bei Erlass des Bescheids dessen Fehlerhaftigkeit erkennbar ist, eine Berichtigung aber weiterer Sachverhaltsaufklärung oder der Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen einer für die Wertermittlung relevanten Norm bedarf?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VIII R 33/21

    Normen: AO § 129, KStG § 27 Abs 2

    Erledigt durch: Urteil vom 22.10.2024, Zurückverweisung

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger