18.09.2026 · Erledigtes Verfahren · EStG § 10 Abs 1 Nr 9 · X R 27/23
Schulgeld, Schule, Ersatzschule, Sonderausgabe, Satzung, Spende, Entgelt
Letzte Änderung: 18. September 2026, 14:38 Uhr, Aufgenommen: 23. Mai 2024, 09:05 Uhr
Wann stellen Zahlungen von Eltern an einen als gemeinnützig anerkannten Förderverein einer von ihren Kindern besuchten staatlich anerkannten Ersatzschule, der die Gelder an den Schulträger zur Finanzierung der Schule weiterleitet, Schulgeld i.S. des § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG dar?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: X R 27/23
Vorinstanz: Finanzgericht Münster 25.10.2023 13 K 841/21 E
Normen: EStG § 10 Abs 1 Nr 9
Erledigt durch: Urteil vom 03.06.2026, unbegründet
Rechtsmittelführer: Verwaltung