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  • 23.04.2024 · Anhängiges Verfahren · EStG § 43b Abs 1 S 1 · VIII R 8/24

    Kapitalertragsteuer, Liquidation, Ausschüttung, Freistellung, Niederlassungsfreiheit, Auflösung

    Letzte Änderung: 23. April 2024, 17:07 Uhr, Aufgenommen: 23. April 2024, 15:07 Uhr

    1. Ist der Begriff "anlässlich" im Sinne des § 43b Abs. 1 Satz 4 EStG so zu verstehen, dass Gewinne, die noch vor dem Beginn des Liquidationszeitraums entstanden sind, deren Ausschüttung jedoch im Liquidationszeitraum beschlossen wird, von der Befreiung in § 43b Abs. 1 Satz 1 EStG ausgeschlossen sind?2. Ist bei einem weiten Verständnis des Begriffs "anlässlich" im Zusammenhang mit Gewinnausschüttungen, die zeitlich vor dem Auflösungsbeschluss entstanden sind, ein Verstoß gegen die Niederlassungsfreiheit nicht anzunehmen?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VIII R 8/24

    Normen: EStG § 43b Abs 1 S 1, EStG § 43b Abs 1 S 4, EStG § 20 Abs 1 Nr 1, AEUV Art 49

    Rechtsmittelführer: Verwaltung