19.06.2026 · Erledigtes Verfahren · EStG § 4 Abs 7 · VIII R 6/24
Arbeitszimmer, Aufzeichnungspflicht, Betriebsausgabe, Selbständige Arbeit
Letzte Änderung: 19. Juni 2026, 12:17 Uhr, Aufgenommen: 23. April 2024, 15:07 Uhr
Sind die Anforderungen an die Aufzeichnungspflichten für Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer gemäß § 4 Abs. 7 EStG bei einem Steuerpflichtigen, der seinen Gewinn aus selbständiger Tätigkeit gemäß § 4 Abs. 3 EStG durch Einnahme-Überschussrechnung ermittelt, in inhaltlicher und zeitlicher Hinsicht nur dann erfüllt, wenn sämtliche Aufwendungen einzeln fortlaufend in einem gesonderten Dokument oder Datensatz aufgezeichnet werden?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VIII R 6/24
Vorinstanz: Hessisches Finanzgericht 13.10.2022 10 K 1672/19
Normen: EStG § 4 Abs 7, EStG § 18
Erledigt durch: Urteil vom 24.03.2026, unbegründet
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger