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  • 23.04.2024 · Anhängiges Verfahren · EStG § 3 Nr 39 S 2 · VI R 5/24

    Haftungsbescheid, Lohnsteuer, Überlassung von Vermögensbeteiligungen, Bonus-Aktien, Arbeitnehmer, Begünstigter Personenkreis

    Letzte Änderung: 23. April 2024, 17:07 Uhr, Aufgenommen: 23. April 2024, 15:07 Uhr

    Ist es für die Gewährung der Steuerbefreiung im Hinblick auf § 3 Nr. 39 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes für die betreffenden Streitjahre 2015 bis 2018 insgesamt schädlich, wenn der Arbeitgeber Arbeitnehmern, die sich in einem Ausbildungsverhältnis befinden, aus der Überlassung von Vermögensbeteiligungen (hier in Form von Bonus-Aktien) ausklammert?Hinweis: VI R 4/24 hat eine abweichende Rechtsfrage einer anderen Tochtergesellschaft des gleichen Konzerns zum Gegenstand.

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VI R 5/24

    Normen: EStG § 3 Nr 39 S 2, EStG § 42d Abs 1 Nr 1, AO § 191 Abs 1 S 1

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger