19.06.2026 · Erledigtes Verfahren · AO § 55 Abs 1 Nr 5 · V R 25/23
Selbstlosigkeit, Dividende, Mittelverwendung, Veräußerungsgewinn, Kapitalerhaltungspflicht, Stiftungsvermögen
Letzte Änderung: 19. Juni 2026, 12:17 Uhr, Aufgenommen: 23. April 2024, 15:07 Uhr
Ausschüttungen aus Beteiligungen als zeitnah zu verwendende Mittel
Sind Ausschüttungen aus Beteiligungen an Gesellschaften mit beschränkter Haftung vollständig als zeitnah zu verwendende Mittel i.S. des § 55 Abs. 1 Nr. 5 AO zu erfassen - oder gilt dies nur für die darin enthaltenen Zinserträge, nicht aber für die Veräußerungsgewinne?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: V R 25/23
Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht 19.10.2023 6 K 191/22
Normen: AO § 55 Abs 1 Nr 5, AO § 63 Abs 4
Erledigt durch: Urteil vom 04.12.2025, unbegründet
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger