21.08.2008 · Erledigtes Verfahren · AO § 174 Abs 4 · II R 52/06
Widerstreitende Steuerfestsetzung
Letzte Änderung: 21. August 2008, 11:11 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:17 Uhr
Greift § 174 Abs. 4 AO 1977 als Änderungsvorschrift, wenn der Steuerschuldner im Erstbescheid und Änderungsbescheid dieselbe Person ist, das Finanzamt sich aber darüber geirrt hat, ob der Steuerschuldner originär in eigener Person den Steuertatbestand verwirklicht hat (hier gemäß § 31 Abs. 2 ErbStG 1959 nach Erlöschen eines Nießbrauchsrechts an Aktien im Jahr 1993) oder als Gesamtrechtsnachfolger für eine vom Rechtsvorgänger übergegangene Steuerschuld in Anspruch zu nehmen ist? (Der Rechtsvorgänger hatte die Aktien unter Einräumung eines Nießbrauchsvermächtnisse geerbt und ist vor Ablauf des Nießbrauchsrechts gestorben.)
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: II R 52/06
Vorinstanz: Finanzgericht Köln 6.7.2006 9 K 4362/02 EFG 2006, 1553
Normen: AO § 174 Abs 4
Erledigt durch: Urteil vom 23.04.2008, durcherkannt.
Rechtsmittelführer: Verwaltung