24.07.2025 · Erledigtes Verfahren · EStG § 6b Abs 7 · VI R 20/23
Gewinnzuschlag, Verzinsung, Verfassungsmäßigkeit
Letzte Änderung: 24. Juli 2025, 14:56 Uhr, Aufgenommen: 20. März 2024, 15:41 Uhr
Ist die Höhe des Gewinnzuschlags von jährlich 6 Prozent nach § 6b Abs. 7 des Einkommensteuergesetzes aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphase verfassungswidrig?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VI R 20/23
Normen: EStG § 6b Abs 7
Erledigt durch: Urteil vom 20.03.2025, unbegründet
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger