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  • 23.04.2026 · Erledigtes Verfahren · EStG § 15a Abs 1 · IV R 25/23

    Kapitalkonto, Gesellschafterdarlehen, Anteilsübertragung, Entgelt, Veräußerungsgewinn

    Letzte Änderung: 23. April 2026, 08:41 Uhr, Aufgenommen: 20. März 2024, 15:41 Uhr

    Handelt es sich bei einem durch gesellschaftsrechtlich zulässige Überentnahmen aktivisch gewordenen Gesellschafterkonto entgegen der bilanziellen Behandlung nicht um Eigenkapital, sondern um ein Darlehenskonto? Führt daher die entschädigungslose Übertragung des Mitunternehmeranteils auf eine Familienstiftung zu einem Veräußerungsgewinn des ausscheidenden Gesellschafters?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IV R 25/23

    Vorinstanz: Finanzgericht Rheinland-Pfalz 28.09.2023 6 K 1796/21

    Normen: EStG § 15a Abs 1, EStG § 16 Abs 1 S 1 Nr 2, EStG § 6 Abs 3

    Erledigt durch: Urteil vom 15.01.2026, Zurückverweisung

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger