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  • 21.05.2008 · Erledigtes Verfahren · DBA CHE Art 7 · I R 63/06

    Betriebsstätte, Doppelbesteuerungsabkommen, Betriebsvermögen, Kapitalgesellschaftsanteil, Tatsächliche Verständigung, Sonderbetriebsvermögen II

    Letzte Änderung: 21. Mai 2008, 10:32 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:17 Uhr

    Zählen auch Anteile an einer Kapitalgesellschaft zum Betriebsvermögen einer Betriebsstätte i.S. von Art. 13 Abs. 2 DBA-Schweiz? Macht es hierbei einen Unterschied, ob sich die Kapitalgesellschaftsanteile im Gesamthandsvermögen oder Sonderbetriebsvermögen befinden? Unter welchen Umständen handelt es sich bei den Anteilen an einer Kapitalgesellschaft um Sonderbetriebsvermögen (II)? Ist eine tatsächliche Verständigung auch dann wirksam, wenn sich der "zuständige Amtsträger" vertreten lässt?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: I R 63/06

    Vorinstanz: Finanzgericht Baden-Württemberg 21.6.2006 7 K 228/02 EFG 2006, 1809

    Normen: DBA CHE Art 7, DBA CHE Art 13, OECDMustAbk Art 13 Abs 2, GewStG § 7

    Erledigt durch: Urteil vom 13.02.2008, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger