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  • 22.02.2024 · Anhängiges Verfahren · AO § 89 Abs 3 S 2 · IV R 6/23

    Verbindliche Auskunft, Gebühr, Umwandlung, Antragsteller

    Letzte Änderung: 22. Februar 2024, 12:53 Uhr, Aufgenommen: 22. Februar 2024, 11:53 Uhr

    Ist, wenn mehrere Personen eine verbindliche Auskunft betreffend denselben Sachverhalt -hier ein mehrstufiges Umwandlungsverfahren- beantragen und daraufhin das Finanzamt wort- und inhaltsgleiche verbindliche Auskünfte an jeden Antragsteller erteilt, gegen jeden Antragsteller eine Auskunftsgebühr festzusetzen, oder hat ein gemeinsamer Gebührenbescheid gegen alle Antragsteller als Gesamtschuldner zu ergehen? Ist der Anwendungsbereich von § 89 Abs. 3 Satz 2 AO auf die in § 1 Abs. 2 StAuskV genannten Fallgruppen beschränkt?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IV R 6/23

    Normen: AO § 89 Abs 3 S 2

    Rechtsmittelführer: Verwaltung