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  • 26.03.2026 · Erledigtes Verfahren · KStG § 8 Abs 3 S 4 · I R 40/23

    Verdeckte Einlage, Bilanzberichtigung

    Letzte Änderung: 26. März 2026, 13:24 Uhr, Aufgenommen: 22. Februar 2024, 11:52 Uhr

    1. Mindert eine verdeckte Einlage auch dann das Einkommen des Gesellschafters (§ 8 Abs. 3 Satz 4 KStG), wenn die Einlage beim Gesellschafter nach § 17 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Satz 2 EStG hätte versteuert werden müssen, diese Versteuerung aber materiell-rechtlich unzutreffend unterblieben ist und der gegenüber dem Gesellschafter ergangene Einkommensteuerbescheid aus verfahrensrechtlichen Gründen nicht mehr geändert werden kann?
    2. Sind im Rahmen des formellen Bilanzzusammenhangs fehlerhafte Bilanzansätze dann erfolgswirksam zu berichtigen, wenn sich auch der Bilanzierungsfehler erfolgswirksam ausgewirkt hat?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: I R 40/23

    Vorinstanz: Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern 16.05.2023 1 K 330/18

    Normen: KStG § 8 Abs 3 S 4, EStG § 17 Abs 1 S 2, EStG § 17 Abs 2 S 2, EStG § 4 Abs 2

    Erledigt durch: Urteil vom 19.11.2025, durcherkannt

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger