21.05.2025 · Erledigtes Verfahren · AO § 195 · IX R 30/22
Prüfungsanordnung, Nichtigkeit, Feststellungsklage, Steuerabzug, Beschränkte Steuerpflicht
Letzte Änderung: 21. Mai 2025, 16:56 Uhr, Aufgenommen: 23. Januar 2024, 08:48 Uhr
Prüfungsanordnung: Feststellungsinteresse für Nichtigkeitsfeststellungsklage
Zuständigkeit für die Prüfung des Steuerabzugs nach § 50a EStG im Rahmen der Außenprüfung
1. Ist die Nichtigkeitsfeststellungsklage betreffend eine Prüfungsanordnung auch dann zulässig, wenn zum Zeitpunkt der Klagerhebung bereits geänderte Steuerbescheide bzw. Feststellungsbescheide ergangen sind, die auf den Prüfungsfeststellungen beruhen und die noch nicht bestandskräftig sind (anhängige Klageverfahren)?
2. Ist das Bundeszentralamt für Steuern für die Prüfung des Steuerabzugs nach § 50a EStG im Rahmen der Außenprüfung (ab dem vom Verordnungsgeber angeordneten Zeitpunkt) sachlich gemäß §§ 195, 16 AO i.V.m. § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 12 FVG zuständig?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IX R 30/22
Normen: AO § 195, AO § 16, AO § 125, EStG § 50a, FGO § 41 Abs 1
Erledigt durch: Urteil vom 11.03.2025, durcherkannt
Rechtsmittelführer: Verwaltung