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  • 21.02.2008 · Erledigtes Verfahren · EStG § 10d Abs 1 · XI R 31/06

    Verlustrücktrag, Berichtigung, Grundlagenbescheid, Festsetzungsfrist, Ablaufhemmung

    Letzte Änderung: 21. Februar 2008, 09:56 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr

    Verlustentstehungsjahr 1992, fälschlich doppelt vorgenommener Verlustrücktrag nach 1990 und nach 1991: Ist eine Minderung des Verlustes im Entstehungsjahr aufgrund eines Grundlagenbescheides sowohl im Rücktragsjahr 1990 als auch im falschen Rücktragsjahr 1991 zu berücksichtigen? Ist der Ablauf der Festsetzungsfrist gemäß § 171 Abs. 10 AO 1977 nur für ein Rücktragsjahr gehemmt, so dass die quasi doppelte Berichtigung für 1990 und 1991 unzulässig ist?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: XI R 31/06

    Vorinstanz: Finanzgericht Baden-Württemberg 25.4.2006 1 K 523/03 EFG 2006, 1421

    Normen: EStG § 10d Abs 1, AO § 171 Abs 10, AO § 175 Abs 1 S 1 Nr 1

    Erledigt durch: Urteil vom 24.10.2007, durcherkannt.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger