18.09.2026 · Erledigtes Verfahren · EStG § 6b Abs 3 · IV R 21/23
Reinvestitionsrücklage, Ergänzungsbilanz, Kommanditgesellschaft auf Aktien, Übertragung, Ausscheiden, Zurechnung
Letzte Änderung: 18. September 2026, 14:38 Uhr, Aufgenommen: 21. Dezember 2023, 13:04 Uhr
Kann eine in der Ergänzungsbilanz eines Kommanditisten einer GmbH & Co. KG gebildete Rücklage nach § 6b Abs. 3 EStG auf ein Reinvestitionswirtschaftsgut einer KGaA übertragen werden, an der dieser als Komplementär beteiligt ist? Ist über diese Frage im Feststellungsverfahren auf der Ebene des veräußernden Betriebs zu entscheiden, wenn der betroffene Mitunternehmer im Zuge der Rücklagenbildung aus dem veräußernden Betrieb ausgeschieden ist?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IV R 21/23
Vorinstanz: Finanzgericht Köln 13.07.2023 1 K 1783/18
Normen: EStG § 6b Abs 3, EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 2, EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 3
Erledigt durch: Urteil vom 21.05.2026, Zurückverweisung
Rechtsmittelführer: Verwaltung