27.10.2025 · Erledigtes Verfahren · EStG § 33 Abs 1 · VI R 15/23
Außergewöhnliche Belastung, Notwendigkeit, Angemessenheit, Ermessensentscheidung, Verdeckte Gewinnausschüttung, Unentgeltliche Überlassung, Behinderung, Mehrbedarf
Letzte Änderung: 27. Oktober 2025, 11:12 Uhr, Aufgenommen: 23. November 2023, 11:57 Uhr
1. Ist Steuerpflichtigen bei der Beurteilung, ob Aufwendungen notwendig und angemessen im Sinne des § 33 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) sind, ein Ermessensspielraum einzuräumen?
2. Ist eine verdeckte Gewinnausschüttung aufgrund der unentgeltlichen Überlassung eines behindertengerecht umgebauten Hauses zugleich als außergewöhnliche Belastung im Sinne des § 33 EStG beim Mehrheitsgesellschafter zu berücksichtigen, soweit diese einen behinderungsbedingten Mehrbedarf abdeckt?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VI R 15/23
Normen: EStG § 33 Abs 1, EStG § 33 Abs 2
Erledigt durch: Urteil vom 17.06.2025, Zurückverweisung
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger