Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 23.01.2025 · Erledigtes Verfahren · UStG § 15 Abs 4 · V R 15/23

    Vorsteueraufteilung, Putenmast, Initiative Tierwohl, Durchschnittsbesteuerung, Wirtschaftliche Zurechnung

    Letzte Änderung: 23. Januar 2025, 13:25 Uhr, Aufgenommen: 23. November 2023, 11:57 Uhr

    Zum Abzug von Vorsteuerbeträgen aus Leistungen im Zusammenhang mit einer Putenmast
    Steht einem Steuerpflichtigen das Recht auf Abzug der anteiligen Vorsteuern zu, die für die Produktion von landwirtschaftlichen Tieren anfallen, wenn diese zum einen unmittelbar dazu bestimmt sind, im Rahmen des § 24 UStG veräußert zu werden, und es zum anderen dem Steuerpflichtigen ermöglichen, die der Regelbesteuerung unterliegenden Zahlungen der Initiative Tierwohl (ITW) zu erhalten und mangels einer eindeutigen und direkten Zuordnung aufgrund einer vorliegenden Wechselwirkung der Produktionsfaktoren und der Kriterien der ITW mit der wirtschaftlichen Gesamttätigkeit des Steuerpflichtigen in Verbindung stehen?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: V R 15/23

    Normen: UStG § 15 Abs 4, UStG § 24 Abs 1 S 3, UStG § 24 Abs 1 S 4

    Erledigt durch: Urteil vom 29.08.2024, Zurückverweisung

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger