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  • 25.10.2023 · Anhängiges Verfahren · FGO § 52d S 2 · IX R 23/23

    Besonderes elektronisches Steuerberaterpostfach, Steuerberater, Nutzungspflicht, Registrierung, Klageeinreichung

    Letzte Änderung: 25. Oktober 2023, 09:37 Uhr, Aufgenommen: 25. Oktober 2023, 07:37 Uhr

    Klageeinreichung per Fax am 20.01.2023 durch einen Steuerberater.
    War ein Steuerberater von sich aus verpflichtet, eine schnellstmögliche Registrierung für das besondere elektronische Steuerberaterpostfach (beSt) per sog. "Fast Lane" zu beantragen?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IX R 23/23

    Normen: FGO § 52d S 2

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger