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  • 24.02.2026 · Erledigtes Verfahren · InvStG § 56 Abs 2 · VIII R 22/23

    Investmentfonds, Freistellung, Veräußerung, Verfassungsmäßigkeit

    Letzte Änderung: 24. Februar 2026, 14:02 Uhr, Aufgenommen: 25. Oktober 2023, 07:37 Uhr

    Sind die Regelungen des § 56 Abs. 2 und Abs. 3 InvStG im Zusammenwirken mit der Teilfreistellung nach § 20 Abs. 1 InvStG verfassungswidrig, soweit die steuerliche Belastung des An- und Verkaufs von Fondsanteilen das damit erzielte Einkommen übersteigen, so dass auch in Verlustfällen eine Steuerbelastung rechtmäßig erscheint?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VIII R 22/23

    Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht 14.06.2023 7 K 254/20

    Normen: InvStG § 56 Abs 2, InvStG § 56 Abs 3, InvStG § 20 Abs 1, GG Art 3 Abs 1, GG Art 14 Abs 1, GG Art 20

    Erledigt durch: Urteil vom 25.11.2025, durcherkannt

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger