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  • 23.04.2026 · Erledigtes Verfahren · KN Pos 7307 · VII R 16/23

    Einfuhrabgaben, Antidumpingzoll, Grundsätzliche Bedeutung

    Letzte Änderung: 23. April 2026, 08:41 Uhr, Aufgenommen: 25. Oktober 2023, 07:37 Uhr

    Festsetzung von Antidumpingzoll für Verbindungselemente der KN Pos. 7307 aus der Volksrepublik China:
    Wird die von einem Antidumpingverfahren betroffene Ware nur durch die Beschreibung in der Einleitungsbekanntmachung der Antidumpingverordnung definiert?
    Überlagert die Warenbeschreibung einer Auslaufüberprüfung die Beschreibung in der Einleitungsbekanntmachung?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VII R 16/23

    Vorinstanz: Finanzgericht Hamburg 14.04.2022 4 K 116/17

    Normen: KN Pos 7307, EWGV 2423/88 Art 7 Abs 1

    Erledigt durch: Das Verfahren erhält nach Fortsetzung/Wiederaufnahme ein neues Aktenzeichen.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung