21.01.2008 · Erledigtes Verfahren · EStG 1996 § 10d Abs 3 · XI R 20/06
Verlustfeststellung, Hemmung der Verjährung, Auslegung, Gesamtbetrag der Einkünfte, Vorweggenommene Werbungskosten, Flugzeugführer
Letzte Änderung: 21. Januar 2008, 12:23 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr
1. Ist eine Einkommensteuererklärung, in welcher keine Einkünfte und keine anrechenbaren Steuerabzugsbeträge sondern lediglich Berufsausbildungskosten zum Verkehrsflugzeugführer in Unkenntnis des Klägers als Sonderausgaben erklärt wurden, in einen Antrag auf Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs umzudeuten, so dass die Feststellungsfrist bis zur Entscheidung über diesen Antrag nicht abläuft?
2. Darf ein Verlustfeststellungsbescheid noch erstmalig erlassen werden, obwohl die Einkommensteuer (0 DM) bereits bestandskräftig festgesetzt wurde und der Gesamtbetrag der Einkünfte positiv ist bzw. 0 DM beträgt?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: XI R 20/06
Vorinstanz: Finanzgericht München 1.3.2006 10 K 2125/05 EFG 2006, 813
Normen: EStG 1996 § 10d Abs 3, AO § 171 Abs 3, BGB § 133, AO § 181 Abs 5
Erledigt durch: Abgabe, Neues Aktenzeichen: IX R 65/06
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger