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  • 25.10.2023 · Anhängiges Verfahren · ErbStG § 13a Abs 10 · II R 19/23

    Optionsverschonung, Antrag

    Letzte Änderung: 25. Oktober 2023, 09:37 Uhr, Aufgenommen: 25. Oktober 2023, 07:37 Uhr

    Ist im Fall einer durch den Steuerpflichtigen beantragten Optionsverschonung (100 % ige Steuerbefreiung) ein sogenannter „Rückfall“ auf die Regelverschonung (85 % ige Befreiung) möglich, wenn sich zu einem späteren Zeitpunkt herausstellt, dass die Voraussetzungen der Optionsverschonung letztlich nicht erfüllt werden können?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: II R 19/23

    Normen: ErbStG § 13a Abs 10

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger