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  • 19.06.2026 · Erledigtes Verfahren · AO § 163 · IX R 18/23

    Erlass, Abweichende Steuerfestsetzung, Stillhaltergeschäfte, Verluste, Existenzminimum

    Letzte Änderung: 19. Juni 2026, 12:17 Uhr, Aufgenommen: 21. September 2023, 12:11 Uhr

    Abweichende Festsetzung von Einkommensteuer aus Billigkeitsgründen - Minderung der Leistungsfähigkeit durch die bisher aufgrund des Verrechnungsverbots mit anderen Einkünften im Einkommensteuer-Bescheid nicht berücksichtigten Verluste aus Stillhaltergeschäften.

    Ist für die Frage der Freistellung des Existenzminimums nur auf das betreffende Veranlagungsjahr eine Betrachtung vorzunehmen oder vielmehr eine Gesamtbetrachtung über mehrere Jahre?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IX R 18/23

    Vorinstanz: Finanzgericht Köln 26.04.2023 5 K 1403/21

    Normen: AO § 163, EStG § 22 Nr 3

    Erledigt durch: Urteil vom 03.03.2026, durcherkannt

    Rechtsmittelführer: Verwaltung