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  • 23.08.2023 · Anhängiges Verfahren · FGO § 52d · X R 12/23

    System-Roll-Out, Steuerberaterpostfach, Zeitpunkt, Elektronische Übermittlung

    Letzte Änderung: 23. August 2023, 13:55 Uhr, Aufgenommen: 23. August 2023, 11:55 Uhr

    1. Steht das besondere elektronische Steuerberaterpostfach erst dann "zur Verfügung" (§ 52d Satz 2 FGO) und ist es erst dann "errichtet" (§ 52a Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 FGO), wenn die erstmalige Einführung dieses Systems ("System-Rollout") im Ganzen --und nicht nur das individuelle Registrierungsverfahren für den einzelnen Berufsträger-- abgeschlossen ist?2. Ist die Pflicht zur elektronischen Übermittlung der in § 52d Satz 1 FGO genannten Schriftsätze an das FG unter Ausschluss anderer Übermittlungswege in Bezug auf die in § 52d Satz 2 FGO genannten Personen verfassungsgemäß, insbesondere verhältnismäßig?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: X R 12/23

    Normen: FGO § 52d

    Rechtsmittelführer: Verwaltung