24.02.2026 · Erledigtes Verfahren · EStG § 6 Abs 5 S 3 Nr 2 · IV R 17/23
Sonderbetriebsvermögen, Stille Reserven, Entgelt, Buchwert, Veräußerungsgewinn, Aufteilung
Letzte Änderung: 24. Februar 2026, 14:02 Uhr, Aufgenommen: 23. August 2023, 11:55 Uhr
Ist bei teilentgeltlicher Übertragung eines im Sonderbetriebsvermögen gehaltenen Wirtschaftsguts in das Gesamthandsvermögen einer anderen Mitunternehmerschaft, an der der übertragende Gesellschafter ebenfalls beteiligt ist, nach der sogenannten strengen Trennungstheorie eine Aufteilung in ein voll entgeltliches und ein voll unentgeltliches Geschäft vorzunehmen und der vorhandene Buchwert des übertragenen Wirtschaftsguts anteilig beiden Geschäften zuzuordnen, oder sind in Anwendung der sogenannten modifizierten Trennungstheorie stille Reserven nicht aufzudecken, wenn das Entgelt den Buchwert des übertragenen Wirtschaftsguts nicht übersteigt?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IV R 17/23
Vorinstanz: Finanzgericht Rheinland-Pfalz 14.06.2023 2 K 1826/20
Normen: EStG § 6 Abs 5 S 3 Nr 2
Erledigt durch: Urteil vom 11.12.2025, durcherkannt
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger