Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 26.03.2026 · Erledigtes Verfahren · EStG § 20 Abs 1 Nr 7 · VIII R 6/23

    Zinsen, Forderungsabtretung, Pflichtteilsverzicht, Zinssatz, Verfassungsmäßigkeit

    Letzte Änderung: 26. März 2026, 13:24 Uhr, Aufgenommen: 22. Juni 2023, 11:42 Uhr

    Kann auch im Falle einer Forderungsabtretung eines Gleichstellungsgeldes im Zusammenhang mit einem vor Eintritt des Erbfalls erklärten Pflichtteilsverzicht von einem unentgeltlichen Vorgang gesprochen werden mit der Folge, dass eine entgeltliche Kapitalüberlassung gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG nicht gegeben wäre? Ist der für die Aufteilung von gestundeten Kaufpreisraten in einen Tilgungs- und Zinsanteil gemäß § 12 Abs. 3 BewG heranzuziehende Zinssatz von 5,5 % im Hinblick auf Art. 3 Abs. 1 GG verfassungswidrig?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VIII R 6/23

    Vorinstanz: Hessisches Finanzgericht 20.12.2022 5 K 1615/20

    Normen: EStG § 20 Abs 1 Nr 7, BewG § 12 Abs 3, EStG § 32d Abs 1, BGB § 2317

    Erledigt durch: Urteil vom 20.01.2026, durcherkannt

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger