22.06.2023 · Anhängiges Verfahren · AO § 110 Abs 1 · VI R 2/23
Wiedereinsetzung, Verschulden, Sorgfaltspflicht, E-Mail, Einspruchsfrist, Steuerberater
Letzte Änderung: 22. Juni 2023, 13:42 Uhr, Aufgenommen: 22. Juni 2023, 11:42 Uhr
Ist die Anforderung einer Lesebestätigung bei Einlegung eines Einspruchs per E-Mail für die Gewährung der Wiedereinsetzung in die versäumte Einspruchsfrist notwendig, weil nur in diesem Fall der absendende Steuerberater seinen Kontrollpflichten in ausreichendem Maße nachkommt und die Frist ohne Verschulden versäumt hat (vergleichbare Sorgfaltspflichten wie nach der BGH-Rechtsprechung zum E-Mailverkehr zwischen Anwälten)?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VI R 2/23
Normen: AO § 110 Abs 1, AO § 355 Abs 1
Rechtsmittelführer: Verwaltung