19.06.2026 · Erledigtes Verfahren · GewStG § 8 Nr 1 Buchst e · III R 3/23
Gewerbesteuer, Gewerbesteuermessbescheid, Hinzurechnung, Anlagevermögen, Miete
Letzte Änderung: 19. Juni 2026, 12:17 Uhr, Aufgenommen: 25. Mai 2023, 13:54 Uhr
Dient das zeitlich begrenzte fiktive Eigentum an Hotel- und Pensionszimmern sowie Ferienwohnungen an stetig wechselnden unterschiedlichen Orten jeweils zur Unterbringung von Mitarbeitenden auf Dauer der betrieblichen Tätigkeit? Stellen diese Räumlichkeiten fiktives Anlagevermögen dar? Sind diese Aufwendungen nach § 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG dem Gewerbeertrag hinzuzurechnen?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: III R 3/23
Vorinstanz: Finanzgericht Berlin-Brandenburg 13.12.2022 8 K 8102/21
Normen: GewStG § 8 Nr 1 Buchst e, EStG § 4 Abs 4, HGB § 247 Abs 2
Erledigt durch: Urteil vom 15.01.2026, Zurückverweisung
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger