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  • 19.06.2026 · Erledigtes Verfahren · GewStG § 8 Nr 1 Buchst e · III R 3/23

    Gewerbesteuer, Gewerbesteuermessbescheid, Hinzurechnung, Anlagevermögen, Miete

    Letzte Änderung: 19. Juni 2026, 12:17 Uhr, Aufgenommen: 25. Mai 2023, 13:54 Uhr

    Dient das zeitlich begrenzte fiktive Eigentum an Hotel- und Pensionszimmern sowie Ferienwohnungen an stetig wechselnden unterschiedlichen Orten jeweils zur Unterbringung von Mitarbeitenden auf Dauer der betrieblichen Tätigkeit? Stellen diese Räumlichkeiten fiktives Anlagevermögen dar? Sind diese Aufwendungen nach § 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG dem Gewerbeertrag hinzuzurechnen?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: III R 3/23

    Vorinstanz: Finanzgericht Berlin-Brandenburg 13.12.2022 8 K 8102/21

    Normen: GewStG § 8 Nr 1 Buchst e, EStG § 4 Abs 4, HGB § 247 Abs 2

    Erledigt durch: Urteil vom 15.01.2026, Zurückverweisung

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger