24.02.2026 · Erledigtes Verfahren · KStG § 8 Abs 3 S 2 · I R 4/23
Verdeckte Gewinnausschüttung, Versorgungszusage, Verzinsung
Letzte Änderung: 24. Februar 2026, 14:02 Uhr, Aufgenommen: 21. April 2023, 16:37 Uhr
Versorgungszusage - verdeckte Gewinnausschüttung
Gibt es einen Höchstprozentsatz für die Verzinsung einer Versorgungszusage und hat die Herkunft der Mittel (arbeitgeber- oder arbeitnehmerfinanziert) auf die Höhe der zulässigen Verzinsung einen Einfluss?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: I R 4/23
Vorinstanz: Finanzgericht Nürnberg 25.10.2022 1 K 503/21
Normen: KStG § 8 Abs 3 S 2, EStG § 6a Abs 3 S 3
Erledigt durch: Urteil vom 17.12.2025, Zurückverweisung
Rechtsmittelführer: Verwaltung