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  • 24.02.2026 · Erledigtes Verfahren · KStG § 8 Abs 3 S 2 · I R 4/23

    Verdeckte Gewinnausschüttung, Versorgungszusage, Verzinsung

    Letzte Änderung: 24. Februar 2026, 14:02 Uhr, Aufgenommen: 21. April 2023, 16:37 Uhr

    Versorgungszusage - verdeckte Gewinnausschüttung
    Gibt es einen Höchstprozentsatz für die Verzinsung einer Versorgungszusage und hat die Herkunft der Mittel (arbeitgeber- oder arbeitnehmerfinanziert) auf die Höhe der zulässigen Verzinsung einen Einfluss?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: I R 4/23

    Vorinstanz: Finanzgericht Nürnberg 25.10.2022 1 K 503/21

    Normen: KStG § 8 Abs 3 S 2, EStG § 6a Abs 3 S 3

    Erledigt durch: Urteil vom 17.12.2025, Zurückverweisung

    Rechtsmittelführer: Verwaltung