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  • 25.06.2025 · Erledigtes Verfahren · EStG § 35 Abs 2 S 2 · IV R 21/22

    Personengesellschaft, Gewerbesteuermessbetrag, Gewinnverteilung, Anteil, Stichtag, Abweichendes Wirtschaftsjahr

    Letzte Änderung: 25. Juni 2025, 16:36 Uhr, Aufgenommen: 27. März 2023, 07:58 Uhr

    Gewerbesteuer-Anrechnung bei Personengesellschaft mit abweichendem Wirtschaftsjahr: Ist zur Bestimmung des für den Anteil des Mitunternehmers am Gewerbesteuer-Messbetrag maßgeblichen allgemeinen Gewinnverteilungsschlüssels auf das Ende des Erhebungszeitraums oder aber auf das Ende des vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahrs der Mitunternehmerschaft abzustellen?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IV R 21/22

    Normen: EStG § 35 Abs 2 S 2, GewStG § 14 S 2

    Erledigt durch: Urteil vom 10.04.2025, unbegründet

    Rechtsmittelführer: Verwaltung