25.06.2025 · Erledigtes Verfahren · EStG § 35 Abs 2 S 2 · IV R 21/22
Personengesellschaft, Gewerbesteuermessbetrag, Gewinnverteilung, Anteil, Stichtag, Abweichendes Wirtschaftsjahr
Letzte Änderung: 25. Juni 2025, 16:36 Uhr, Aufgenommen: 27. März 2023, 07:58 Uhr
Gewerbesteuer-Anrechnung bei Personengesellschaft mit abweichendem Wirtschaftsjahr: Ist zur Bestimmung des für den Anteil des Mitunternehmers am Gewerbesteuer-Messbetrag maßgeblichen allgemeinen Gewinnverteilungsschlüssels auf das Ende des Erhebungszeitraums oder aber auf das Ende des vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahrs der Mitunternehmerschaft abzustellen?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IV R 21/22
Normen: EStG § 35 Abs 2 S 2, GewStG § 14 S 2
Erledigt durch: Urteil vom 10.04.2025, unbegründet
Rechtsmittelführer: Verwaltung