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  • 20.02.2023 · Anhängiges Verfahren · EStG § 7i Abs 1 S 1 · X R 19/22

    Baudenkmal, Erhöhte Absetzung, Ausland, Polen

    Letzte Änderung: 20. Februar 2023, 17:50 Uhr, Aufgenommen: 20. Februar 2023, 16:50 Uhr

    Stellt die Beschränkung der Vornahme erhöhter Absetzungen bei Baudenkmalen gemäß § 7i Abs. 1 Satz 1 EStG auf im Inland belegene Gebäude einen Verstoß gegen die Niederlassungsfreiheit bzw. gegen die Kapitalverkehrsfreiheit dar (hier: Anwendbarkeit des § 7i Abs. 1 Satz 1 EStG auf ein unter Denkmalschutz stehendes und in Polen belegenes Gebäude)?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: X R 19/22

    Normen: EStG § 7i Abs 1 S 1, AEUV Art 49, AEUV Art 63

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger