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  • 22.02.2024 · Erledigtes Verfahren · EStG § 62 · III R 40/22

    Kindergeld, Ausland, Auszahlung, Anspruch, Aufhebung

    Letzte Änderung: 22. Februar 2024, 12:52 Uhr, Aufgenommen: 20. Februar 2023, 16:50 Uhr

    1. Kommt es für eine Berücksichtigung ausländischer Leistungen (hier: "Child Benefit") im Rahmen von Art. 68 Abs. 2 der VO Nr. 883/2004 darauf an, dass eine Leistung tatsächlich ausgezahlt wird oder genügt es, dass ein Anspruch dem Grunde nach besteht?
    2. Erfolgt eine Art Aufhebung des Anspruchs auf "Child Benefit" durch den "High Income Child Benefit Charge"?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: III R 40/22

    Normen: EStG § 62, EStG § 65, EGV 883/2004 Art 67, EGV 883/2004 Art 68

    Erledigt durch: Urteil vom 30.11.2023, Zurückverweisung

    Rechtsmittelführer: Verwaltung