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  • 20.02.2023 · Anhängiges Verfahren · BewG § 151 Abs 1 S 1 Nr 3 · II R 49/22

    Gesonderte Feststellung, Kapitalgesellschaft, Substanzwert

    Letzte Änderung: 20. Februar 2023, 17:50 Uhr, Aufgenommen: 20. Februar 2023, 16:50 Uhr

    Feststellung des Werts der Anteile an einer Kapitalgesellschaft für Zwecke der Schenkungsteuer nach § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BewG:1. Stellen gesellschaftsvertragliche Regelungen bzgl. eines festgelegten Erwerberkreises "Verfügungsbeschränkungen" und somit "persönliche Verhältnisse" i.S. des § 9 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. Abs. 3 BewG dar?2. Liegt bei der Ableitung des gemeinen Wertes aus Verkäufen "ein fremder Dritter" bereits dann vor, wenn die Person nicht zum Personenkreis des § 15 AO gehört?3. Ist die pauschale Berücksichtigung eines Marktwertabschlags von 20 % für Wertminderungen ("Holdingabschlag"), bei der Preisfindung von Gesellschaftsanteilen einer familiengeprägten, nicht börsennotierten Kapitalgesellschaft zulässig?4. Ist der Substanzwert gem. § 11 Abs. 2 Satz 3 BewG auch bei der Wertermittlung nach § 11 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 1 BewG als Untergrenze anzuwenden?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: II R 49/22

    Normen: BewG § 151 Abs 1 S 1 Nr 3, BewG § 9 Abs 2, BewG § 9 Abs 3, BewG § 11 Abs 2 S 2, BewG § 11 Abs 2 S 3

    Rechtsmittelführer: Verwaltung