Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 25.10.2023 · Erledigtes Verfahren · AO § 218 · X R 31/21

    Abrechnungsbescheid, Aufrechnung, Zeitpunkt, Aussetzung des Verfahrens, Ermessensausübung

    Letzte Änderung: 25. Oktober 2023, 09:37 Uhr, Aufgenommen: 20. Januar 2023, 16:13 Uhr

    Aufrechnung von Vergütungsansprüchen nach dem RVG gegen Ansprüche aus der Einkommensteuer- und Umsatzsteuerfestsetzung1. Erfordert § 226 Abs. 3 AO, dass die Gegenforderung, mit welcher der Steuerpflichtige die Aufrechnung erklärt, in dem Zeitpunkt unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist, in dem sich die Forderungen erstmals unverjährt gegenüberstanden?2. Muss die Ablehnung einer in der mündlichen Verhandlung hilfsweise beantragten Aussetzung des Verfahrens Ausführungen zur Ermessensausübung des Gerichts enthalten?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: X R 31/21

    Normen: AO § 218, AO § 226 Abs 1, AO § 226 Abs 3, BGB § 215, FGO § 74

    Erledigt durch: Zurücknahme der Revision

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger