25.04.2025 · Erledigtes Verfahren · BewG § 14 · II R 41/22
Lebenslängliche Nutzungen und Leistungen, Bewertung, Kapitalwert, Vervielfältiger
Letzte Änderung: 25. April 2025, 16:09 Uhr, Aufgenommen: 20. Januar 2023, 16:13 Uhr
Sind bei der Bewertung lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen nach § 14 BewG in Fällen, in denen § 14 Abs. 2 BewG eine Korrektur bei frühzeitigem Versterben vorsieht, die nach § 14 Abs. 1 BewG sich ergebenden Tabellenwerte dergestalt zu korrigieren, dass eine doppelte Erfassung von Sterbefällen ausgeschlossen wird?
Verstößt die Verwendung geschlechtsdifferenzierender Sterbetafeln, wie in § 14 Abs. 1 Satz 3 i.V.m. Satz 4 BewG vorgegeben, gegen das spezielle Gebot der Gleichbehandlung von Mann und Frau gem. Art. 3 Abs. 2 und 3 GG?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: II R 41/22
Normen: BewG § 14
Erledigt durch: Urteil vom 20.11.2024, unbegründet
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger