23.09.2025 · Erledigtes Verfahren · EStG § 15a Abs 4 · X R 5/22
Verrechenbarer Verlust, Veräußerungserlös, Anschaffungskosten, Einbringungsgeborene Anteile
Letzte Änderung: 23. September 2025, 12:38 Uhr, Aufgenommen: 20. Oktober 2022, 15:14 Uhr
Kann ein Gesellschafter einen im Zeitpunkt der formwechselnden Umwandlung einer KG hin zu einer GmbH für ihn bestehenden verrechenbaren Verlust nach § 15a EStG bei der Jahre später erfolgten Veräußerung seiner GmbH-Anteile vom dortigen Veräußerungserlös zum Abzug bringen?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: X R 5/22
Normen: EStG § 15a Abs 4, EStG § 16
Erledigt durch: Urteil vom 19.03.2025, unbegründet
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger