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  • 23.09.2025 · Erledigtes Verfahren · EStG § 15a Abs 4 · X R 5/22

    Verrechenbarer Verlust, Veräußerungserlös, Anschaffungskosten, Einbringungsgeborene Anteile

    Letzte Änderung: 23. September 2025, 12:38 Uhr, Aufgenommen: 20. Oktober 2022, 15:14 Uhr

    Kann ein Gesellschafter einen im Zeitpunkt der formwechselnden Umwandlung einer KG hin zu einer GmbH für ihn bestehenden verrechenbaren Verlust nach § 15a EStG bei der Jahre später erfolgten Veräußerung seiner GmbH-Anteile vom dortigen Veräußerungserlös zum Abzug bringen?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: X R 5/22

    Normen: EStG § 15a Abs 4, EStG § 16

    Erledigt durch: Urteil vom 19.03.2025, unbegründet

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger