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  • 21.12.2023 · Erledigtes Verfahren · EStG § 34 Abs 2 Nr 4 · X R 2/22

    Erstattungszinsen, Außerordentliche Einkünfte, Tarifbegünstigung

    Letzte Änderung: 21. Dezember 2023, 14:04 Uhr, Aufgenommen: 20. Oktober 2022, 15:14 Uhr

    Teilen Erstattungszinsen, die aufgrund einer als außerordentliche Einkünfte zu beurteilenden Steuererstattung festgesetzt werden, das steuerrechtliche Schicksal dieser Steuererstattung und unterliegen daher wie diese der Tarifbegünstigung nach § 34 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 4 EStG ?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: X R 2/22

    Normen: EStG § 34 Abs 2 Nr 4

    Erledigt durch: Urteil vom 30.08.2023, durcherkannt

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger