23.01.2025 · Erledigtes Verfahren · GewStG § 9 Nr 1 S 2 · IV R 19/22
Betriebsverpachtung, Grundstück, Gewerbebetrieb, Erweiterte Kürzung, Ausschließlichkeit
Letzte Änderung: 23. Januar 2025, 13:25 Uhr, Aufgenommen: 20. Oktober 2022, 15:14 Uhr
Stellt die Vermietung von Räumlichkeiten zum Betrieb eines Autohauses durch eine Personengesellschaft, die zuvor in diesen Räumlichkeiten selbst ein Autohaus betrieben hatte und daneben noch weitere Gewerbeeinheiten in demselben Gebäudekomplex an andere Mieter überlässt, eine Betriebsverpachtung dar, die die erweiterte Kürzung für Grundstücksunternehmen bei der Vermieterin ausschließt?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IV R 19/22
Normen: GewStG § 9 Nr 1 S 2
Erledigt durch: Urteil vom 30.10.2024, Zurückverweisung
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger